Monat: März 2020

Aktuelle Hinweise zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aktuelle Hinweise zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

„Bis zum 30.09.2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für [von der Corona-Pandemie betroffene] betroffene Unternehmen aus.“, so schreibt es Frau Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Da die Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätsströme im Land haben, geht vielen Unternehmen ganz kurzfristig und ganz massiv das Geld aus. Staatliche Hilfen sind in Aussicht gestellt, werden aber vielleicht nicht immer rechtzeitig ankommen. Diese Initiative ist daher eine wirklich sinnvolle Maßnahme, weil die drei-Wochen-Frist zur Insolvenzantragsstellung vor diesem Hintergrund zu kurz bemessen ist, um den staatlichen Rettungsschirm seine Wirkung entfalten zu lassen.

PILLER Entgrattechnik soll saniert werden

PILLER Entgrattechnik soll saniert werden

Ditzingen, 4. März 2020. Die PILLER Entgrattechnik GmbH mit Sitz in Ditzingen wird nach ihrem Insolvenzantrag in vollem Umfang fortgeführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das zuständige Amtsgericht Ludwigsburg Rechtsanwalt Martin Mucha aus der Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB eingesetzt. Es ist geplant, das Unternehmen zu sanieren.

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