Aktuelle Hinweise zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aktuelle Hinweise zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

„Bis zum 30.09.2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für [von der Corona-Pandemie betroffene] betroffene Unternehmen aus.“, so schreibt es Frau Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Da die Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätsströme im Land haben, geht vielen Unternehmen ganz kurzfristig und ganz massiv das Geld aus. Staatliche Hilfen sind in Aussicht gestellt, werden aber vielleicht nicht immer rechtzeitig ankommen. Diese Initiative ist daher eine wirklich sinnvolle Maßnahme, weil die drei-Wochen-Frist zur Insolvenzantragsstellung vor diesem Hintergrund zu kurz bemessen ist, um den staatlichen Rettungsschirm seine Wirkung entfalten zu lassen.

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