Volle Insolvenzantragspflichten seit 01.05.2021
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endete mit Ablauf des 30.04.2021 vollständig, jedoch gelten bis Ende 2021 Sonderregelungen zu Fortbestehensprognose, Eigenverwaltung und Schutzschirm – was ist zu tun? Wir helfen gerne!